Der RICHTIGE Weg: Tertiäre Ausbildung für alle Kindergartenpädagog/innen

REFORM- UND HANDLUNGSVORSCHLÄGE der IV- Industriellen Vereinigung

In dem Grundsatzpapier „Bildung und Integration“ zeigt die IV Lösungsschritte heraus aius der bildungspolitischen Pattsituation und gibt der ELEMENTARPÄDAGOGIK (Kinderarten) jene Wertschätzung, die in ihren positiven Auswirkungen wegweisend für die österreichische Gesellschaft sein kann.

Zahlreiche Studien, aber auch das „Bauchgefühl“ von Menschen wissen, dass alle Bildung im frühesten Kindesalter – auch kompensatorisch für benachteiligte Bildungsschichten – angelegt wird.

Hier die Reform- und Handlungsvorschläge (zitiert aus „Bildung und Integration. Der Beitrag von Bildung zu erfolgreicher Integration“, präsentiert am 04.07.2013.)

  • Bereinigung der Kompetenzen im Elementarbereich: Kindergärten erfüllen einen Bildungsauftrag. Dies ist in entsprechender Form bei der Kompetenzverteilung zu berücksichtigen. Der Bundesebene (Bildungsressort) muss dabei künftig besondere Bedeutung zukommen.
  • Tertiäre Ausbildung für alle Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen: Mittelfristig muss die Ausbildung für alle Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen verpflichtend tertiär erfolgen. Dies entspricht nicht nur dem internationalen Standard sondern auch dem Prinzip der Gleichwertigkeit aller pädagogischen Berufe. So wird sichergestellt, dass künftige Elementarpädagoginnen und -pädagogen mit dem nötigen Rüstzeug ausgestattet werden, um auf die gesellschaftlichen Herausforderungen, besonderen Bedürfnisse und Unterschiede der Kinder (ob mit oder ohne Zuwanderungsgeschichte) be­reits im Kindergarten entsprechend eingehen zu können. Dies betrifft vor allem auch den Spracherwerb und die Sprachförderung in der Bildungssprache Deutsch.
  • Verschränkung BAKIP“ — PH: Bis die Voraussetzungen für eine verpflichtende tertiäre Ausbildung ge­schaffen sind, soll irr Rahmen von Übergangs- und Kooperationsmodellen die BAKIP-Ausbildung eng mit den Pädagogischen Hochschulen verschränkt werden. Außerdem sollen die in der neuen Studien­architektur eingeräumten Möglichkeiten für tertiäre Studienangebote genutzt werden. Eine sogenannte „2-Klassenpädagogik“ ist dabei jedenfalls zu verhindern.
  • Kindergartenassistentinnen bzw. -assistenten und Kindergruppenbetreuerinnen und -betreuer: Aufwertung des Berufsbildes der Kindergartenassistentinnen bzw. -assistenten und Kindergruppen­betreuerinnen bzw. -betreuer durch eine Aufwertung und Weiterentwicklung der Ausbildung (derzeit Lehrgänge von 3 bzw. 5 Wochen)
  • Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen mit Migrationshintergrund: Ausbildung und vermehrter Einsatz mehrsprachiger bzw. interkulturell geschulter Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen mit oder ohne Zuwanderungsgeschichte.
  • 2. verpflichtendes Kindergartenjahr: Einführung eines verpflichtenden, gebührenfreien Kindergarten­jahres für alle Kinder ab dem 4. Lebensjahr.
  • Startschulahr: Umbau des letzten, verpflichtenden Kindergartenjahres in ein sogenanntes Startschuljahr mit vorschulähnlichem Charakter und altersgerechter Pädagogik zum weiteren Ausbau der sprachlichen, kommunikativen und sozialen Fähigkeiten sowie zur besseren Vorbereitung auf die Grundstufe.
  • Verbesserung der Übergänge Kindergarten — Volksschule: Eine Stärkung der Zusammenarbeit auf institutioneller Ebene ist dafür ebenso notwendig wie ein begleiteter Übergang jedes einzelnen Kindes. Dazu bedarf es der Verankerung klar definierter Strukturen für einen Austausch zwischen den Kinder­gartenpädagoginnen bzw. -pädagogen und Lehrpersonen unter gleichwertiger Einbeziehung beider betroffenen Institutionen. Kindergartenpädagoginnen bzw. -pädagogen sollen künftig auch in Schul­reifeentscheidungen miteinbezogen werden.
  • Österreichweit einheitliche gesetzliche Standards für die Arbeit von Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen (Bundesrahmengesetz): Ziel muss die Schaffung einheitlicher Arbeitsbedingungen für Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen in ganz Österreich auf höchstem Niveau sein. Eine faire, leistungsgerechte und tätigkeitsorientierte Entlohnung ist ein wesentliches Element dafür.
  • Österreichweit einheitliche gesetzliche Standards für die Qualitätsoptimierung und -sicherung (Bundesrahmengesetz): Ziel muss die Schaffung einheitlicher gesetzlicher Standards für die Rahmen­bedingungen in den Kindergärten sein. Konkret bedeutet dies Reduzierung der Anzahl der Kinder pro Gruppe (nach internationalen wissenschaftlichen Empfehlungen), Erhöhung der zur Verfügung gestellten Quadratmeter, Mindeststandards bei der Ausstattung der Kindergärten (von der Architek­tur/Raumgestaltung bis zum Bildungsmaterial) sowie Zeitressourcen für den direkten Kontakt zu den Eltern (Beratung, Informationsaustausch etc.) und flexible Öffnungszeiten.
  • Ausbau und Optimierung weiterer Kindergartenplätze (vor allem für Kleinkinder): Hohe Qualitäts­standards und die Ausrichtung an den Interessen der Eltern (flächendeckend und mit erwerbsfreundli­chen Öffnungszeiten) sind dabei wesentliche Kriterien.
  • Schaffung zusätzlicher Angebote betriebseigener oder überbetrieblicher Kindergartenplätze: Ins­besondere für Kleinkinder unter drei Jahren besteht ein hoher Bedarf an vereinbarkeitsfreundlicher Kinderbetreuung. Durch die Einrichtung eines eigenen Betriebskindergartens ersparen sich Mütter und Väter im Unternehmen viel Zeit und sind flexibler einsetzbar

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